mediatorUnterschiedliche Vorstellungen, Denkweisen und Ansprüche führen häufig zu Problemen und Streitigkeiten im Bereich der Wirtschaft. Konflikte in betrieblichen und wirtschaftlichen Belangen aller Art, können durch Wirtschaftsmediation mittels eines neutralen Vermittlers (dem sogenannten Mediator) beigelegt werden. Dieser Mediator ist neutral und allparteilich.

Der 5-Schritte Plan

Die Wirtschaftsmediation besteht aus fünf Hauptschritten. Diese sehen wie folgt aus:

  1. Arbeitsbündnis
  2. Bestandsaufnahme
  3. Konfliktbearbeitung
  4. Einigung
  5. Vereinbarung

Mediation basiert auf Freiwilligkeit

Durch das Verfahren der Mediation soll eine freiwillige und außergerichtliche Lösung erarbeitet werden, um eine dauerhafte und zufriedenstellende Einigung zu erzielen. Wichtigste Voraussetzung für solch einen Prozess ist jedoch, dass die Konfliktparteien sich freiwillig für diesen Weg entscheiden, daran teilnehmen und das Ergebnis dann auch ohne Zwang akzeptieren. Nur so wird garantiert, dass nicht nach kürzester Zeit erneutes Konfliktpotential entsteht und weitere Maßnahmen nötig werden.

Entscheidungen beruhen auf Eigenverantwortlichkeit

Der Mediator ist nicht entscheidungsbefugt wie es beispielsweise ein Richter wäre. Daher entscheiden die Medianten selbst und in Eigenverantwortung über die Art der Konfliktbeilegung. Berater oder Anwälte können von beiden Seiten zur Unterstützung eingesetzt werden. Anders als bei Gerichtsverfahren oder anderen Lösungswegen, steht hier nicht im Vordergrund wer mehr eigene Interessen durchsetzt und als Gewinner aus den Verhandlungen geht. Der Mediator achtet bei der Wirtschaftsmediation auf Fairness. Ziel ist es, eine sogenannte Win-Win-Situation zu erreichen.

Kernprinzipien der Wirtschaftsmediation

Die Wirtschaftsmediation basiert auf festgelegte Prinzipien, auf denen der ganze Prozess der Mediation aufgebaut wird. Nur wenn diese eingehalten werden ist eine Mediation durchführbar. Zu den Kernpunkten zählen:

  • Vertraulichkeit
  • Freiwilligkeit
  • Eigenverantwortung
  • Transparenz
  • Kenntnis der relevanten Fakten
  • Partizipation
  • Ergebnisoffenheit
  • Neutralität
  • rechtsverbindliche Regelung

Einsatzgebiete

Zu den klassischen Bereichen, bei denen eine Wirtschaftsmediation eingesetzt wird, zählen unter anderem das internationale Recht, Umweltthemen, das Baurecht, das Erbrecht, das Versicherungsrecht sowie das Familienrecht. Innerhalb eines Betriebes wird die Mediation häufig bei Streitigkeiten zwischen Kollegen, zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat, bei Betriebsübergängen oder auch bei Mobbing genutzt.

Bildquelle: © Depositphotos.com / depositedhar

Von dieter

Schreibe einen Kommentar