unternehmensformenNicht nur aus vertriebstechnischen sondern auch administrativen und haftungsrechtlichen Gründen ist eine Firmengründung in den USA für deutsche Firmen, die expandieren wollen bzw. den US-amerikanischen Markt erobern wollen, zu empfehlen. Schließlich kann so das Haftungsrisiko geschäftlicher Aktivitäten von europäischen Gesellschaften in den USA erheblich gemindert werden. Auf die kompetente Unterstützung eines Anwaltes sollten Sie schon wegen der völlig anders gelagerten Rechtslage nicht verzichten. Welche Dienstleistungen Sie im Einzelnen zu erwarten haben, können Sie der nachfolgenden Zusammenfassung entnehmen.

Die Kosten

Genau wie Sie sind sich die Anwälte der kostenintensiven Situation in der Gründungsphase vor Eintritt in den US-Markt bewusst. Deshalb ist es das Bestreben der Anwälte, Ihr Unternehmen zum schnellst möglichen Erfolg zu führen. Dabei stehen im Fokus der Bemühungen, dass weder die europäische Muttergesellschaft noch die einzelnen Organe der U. S. Tochtergesellschaft zu diesem Zeitpunkt ein Haftungspotenzial aufbauen.

Betreuung und Begleitung durch den Anwalt

Ganz gleich, ob Sie zukünftig in den US-Markt einsteigen möchten oder dort bereits aktiv im operativen Geschäft tätig sind: Die anwaltliche Begleitung ist unerlässlich. Die Beratung bezieht sich meist auf das operative Geschäft inklusive dem Haftungsschutz der deutschen Muttergesellschaft sowie aller handelnden Personen. Die Bereiche Corporate Governance und Corporate Secretary liegen dabei besonders im Fokus der anwaltlichen Dienstleistungen.

Des Weiteren gehören zum Dienstleistungsportfolio die Firmengründung und Aufstellung, Merger und Akquisition sowie Produkthaftung und Vertragsgestaltung. Hinzu kommen die Bereiche Employment, Visum und Arbeitserlaubnis sowie Markenschutz und Prozessführung.

Die Rolle des Visums

Fast immer sind Kreditkarten, Versicherungen sowie Visa und Bankkonten, aber auch die Anmietung der Büro- oder Gewerbefläche erst nach einer Firmengründung in den USA zu erhalten. Im umgekehrten Sinne sind sie jedoch für das operative Geschäft unerlässlich. Ferner ist es fast unmöglich, ein Visum ohne Firmengründung zu beantragen. Der Grund: Die US-Gesellschaft tritt als sog. Sponsor für das Visum auf. Dies ist deshalb praxisbezogen, weil ein aus Europa entsendeter Mitarbeiter eine Arbeitserlaubnis benötigt.

Bei diesen juristischen Dienstleistungen begleitet Sie Ihr Fachanwalt (z.B. die Anwälte von www.rsbnyc.com) gerne, damit Sie so schnell wie möglich in Ihr operatives Geschäft einsteigen oder dieses ausbauen können. Wenn Sie mit der Ausführung der Dienstleistungen zufrieden waren, stehen Ihnen die Anwälte nach Gründung im operativen Geschäft für weitere Beratungen zur Seite und übernehmen für Sie die Aufgaben des Corporate Secretary.

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Von markus