Führungszeugnis

FührungszeugnisDas Führungszeugnis Köln ist eine Bescheinigung, welche vom Bundesamt für Justiz (BfJ) ausgestellt wird. In diesem ist ersichtlich, ob der Antragsteller bereits durch Vorstrafen auffällig geworden ist. Diese Information wird von vielen Arbeitgebern verlangt, damit er informiert ist darüber, dass der Arbeitnehmer in spe nicht vorbestraft ist. Speziell in den Bereichen Kassenführung, Arbeit mit Jugendlichen und Kindern oder beim Dienst in einer Behörde ist dies von Nöten, um sich als Arbeitgeber auch in Hinsicht auf die Kollegen abzusichern.

Bisher war es üblich, dass jeder Bürger das Dokument beim ansässigen Ordnungsamt unter Vorlage des Personalausweises beantragen musste. In 2016 wurde dieser Prozess vereinfacht, so dass jeder Antragsteller die Möglichkeit hat, dieses online zu beantragen. Bei Beantragung wird eine kleine Gebühr fällig, die in Deutschland einheitlich ist.

Was genau steht im Führungszeugnis und werden die Daten irgendwann gelöscht?

Diese Fragen sind ganz eindeutig zu beantworten. Im Führungszeugnis erscheinen in der Regel nur solche Vergehen, wegen welchen der Antragsteller bereits vor Gericht stand, verurteilt wurde und somit im Bundeszentralregister einen Eintrag erhalten hat. In der Datenbank nicht aufgeführt sind Geldstrafen bis zu 90 Tagessätze und zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen, von weniger als zwei Jahren. Eine Freiheitsstrafe, die unter drei Monaten liegt wird normalerweise auch nicht aufgeführt, es sei denn, es handelt sich um einen Wiederholungstäter.

Bei Führungszeugnissen unterscheidet man zwischen dem polizeilichen und dem erweiterten Führungszeugnis. So kann es vorkommen, daß für einen bestimmten Eintrag im polizeilichen die Verjährungsfrist abgelaufen ist, es aber im erweiterten enthalten ist, sollte man beide beantragt haben.

Abschließend ist zu sagen:

Deshalb gilt stets: Bei Vorlage eines Führungszeugnisses darauf achten, immer ein aktuelles parat zu haben, welches nicht älter als drei Monate sein sollte. So läuft man als Arbeitnehmer in spe nicht Gefahr, in Kürze wieder gekündigt zu werden.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von markus