Rentenanpassung Bedeutung

Die automatische (dynamische) Anpassung der Rente an die wirtschaftliche Gesamtentwicklung. Maßgebend sind die Entwicklung der Nettolöhne der Arbeitnehmer und die Abgabenbelastung der Rente. Die Renten aus der Rentenversicherung, Unfallversicherung, Alterssicherung der Landwirte und die Versorgungsrente werden deshalb regelmäßig erhöh(dynamisiert). Diese R. wird vom Gesetzgeber jährlich zum 1.7. vorgenommen. Viele andere Begriffe in der Wirtschaft lesen Sie hier

Rentenberechnung Bedeutung

Die Ermittlung des Anspruchs aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Grundsatz, dass sich die Rente v.a. nach dem Einkommen richtet, für das der Versicherte während seines Erwerbslebens Beiträge gezahlt hat. Der monatliche Rentenbetrag (MR) wird seit 2002 nach der Rentenformel berechnet:

MR = PEP • RAF • AR,

PEP = persönliche Entgeltpunkte,

RAF = Rentenartfaktor,

AR = aktueller Rentenwert.

Die PEP berücksichtigen das Versicherteneinkommen im Vergleich zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten. Entspricht das individuelle Einkommen dem Durchschnittsverdienst in einem Jahr, so wird dafür ein Entgeltpunk(EP) veranschlagt. Liegt das persönliche Einkommen z. B. um 20 % über dem Durchschnitt, beträgt der EP 1,2, wenn es um 50 % darunter liegt, 0,5 EP. Durch den RAF soll sichergestellt werden, dass die unterschiedlichen Renten das sozialpolitisch gewünschte Sicherungsniveau erreichen: Alters-, Erwerbs- unfähigkeits- sowie Erziehungsrente je Berufsunfähigkeitsrente 0,6667, große Witwenrente 0,6, kleine Witwenrente 0,25, Vollwaisenrente 0,2, Halbwaisenrente 0,1 RAF-Werte.

Der AR ist der Betrag, der einer monatlichen Altersrente aus Beiträgen eines

Durchschnittsverdieners für ein Jahr entspricht. Er wird entsprechend der Entwicklung des Durchschnittsentgelts unter Berücksichtigung der Abzüge bei Arbeitseinkommen und Renten durch Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung jährlich angepasst.

Rentenindex Bedeutung

Ein Index für festverzinsliche Wertpapiere, der die Entwicklung am Rentenmarkwiderspiegelt. Ein R. kann sich dabei auf den Gesamtmarkbeziehen oder auch auf Teilmärkte wie öffentliche Anleihen, Pfandbriefe, Bankschuldverschrerbungen sowie auf unterschiedliche Laufzeiten. Besonders bekannt ist der Deutsche Rentenindex, der unter dem Kurzwort REX® von der Deutschen Börse AG seit 1991 publizierwird. Neben diesem Gesamtindex gibt es auch einen Performance-Index, den REXP®, der die Wertentwicklung der REX*-Anleihen unter Einbeziehung der regelmäßigen Zinszahlungen und deren Wiederanlage angibt.

Ein Beispiel für einen Teilmarktindex ist der Deutsche Pfandbriefindex, der wie der REX® als Gesamtindex PEX® und als Performance-Index PEXP® für Pfandbriefe berechnet wird. Rentenmarkt: der Kapitalmarkt, der ausschließlich dem Handel von festverzinslichen Wertpapieren (Rentenwerten, Renten) dient.

Rentenversicherung Bedeutung

Zum einen als gesetzliche Rentenversicherung ein Teil der Sozialversicherung, zum anderen als private Rentenversicherung eine besondere Form der Lebensversicherung. Das Recht der gesetzlichen R. wurde durch das Rentenreformgesetz 1992 weiterentwickelt, das Bestandteil des sechsten Sozialgesetzbuches (SGB VI) von 1989 wurde, der rechtlichen Grundlage der R. Die gesetzliche R. gliedert sich in die Arbeiterrentenversicherung, die Angestelltenversicherung, die knappschaftliche Rentenversicherung, die Handwerkerversicherung und den besonderen Zweig Altershilfe für Landwirte. Pflichtversichersind auch Pflegepersonen (Pflegeversicherung) und Bezieher von Lohnersatzleistungen sowie über die Anerkennung von Kindererziehungszeiten auch Mütter und Väter. Die nicht in der R. pflichtversicherten Selbstständigen können auf Antrag in die R. einbezogen werden. Versicherungsfrei sind dagegen Beamte, Richter und vergleichbar Beschäftigte (Versorgung), Bezieher einer vollen Altersrente und Pensionäre sowie geringfügig Beschäftigte.

Rentenversicherung

Träger der R. für Arbeiter sind die Landesversicherungsanstalten, daneben die Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse, für Angestellte die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und für die im Bergbau Beschäftigten die Bundesknappschaf(Knappschaft), zusammengeschlossen im Verband der Deutschen Rentenversicherungsträger. Die Finanzierung der R. beruht auf den Beiträgen der Versicherten und einem Bundeszuschuss. Nach dem Umlageverfahren müssen die Auszahlungen einer Periode in derselben Periode durch Einzahlungen gedeckt sein. Dadurch tragen die jeweils Erwerbstätigen zur Finanzierung der Einkommen der nicht mehr Erwerbstätigen bei (Generationenvertrag). Weitere Begriffe rund um die Beratung

Die Rentenversicherungsbeiträge, deren Höhe bis zur jährlich neu festgelegten Beitragsbemessungsgrenze einen bestimmten Prozentsatz des Bruttoeinkommens beträgt, werden bei Pflichtversicherten je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt, bei freiwillig Versicherten vom Versicherten allein. Der Beitragssatz beträgt zz. 19,5 % des Bruttoarbeitsentgelts bis zur – jährlich angepassten – Beitragsbemessungsgrenze von 61 800 € (neue Bundesländer: 52200 €).

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von markus