In der Bundesrepublik Deutschland gehen ca. 40 Millionen Bürger einer Beschäftigung zur Bestreitung des Lebensunterhalts nach. Der große Anteil dieser Beschäftigten ist in einer abhängigen Beschäftigung tätig. Diese Form der Beschäftigung bedeutet, dass dieses Beschäftigungsverhältnis auf der Basis eines Arbeitsvertrags zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruht. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer treten im Arbeitsalltag Probleme unterschiedlichster Art auf. In der Regel werden diese Probleme durch Mithilfe des Betriebsrates oder von Vertrauensleuten der Abteilungen geregelt und aus dem Weg geschafft. Wenn die Probleme zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber schwerwiegender Natur sind, ist ein Arbeitnehmer oft gezwungen, das Arbeitsgericht einzuschalten. In diesem Fall sollte sich der Arbeitnehmer als Kläger oder auch Beklagter von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vor dem Arbeitsgericht vertreten lassen. Durch das Arbeitsrecht werden die Rechtsverhältnisse der Personen geregelt, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dies gilt also in erster Linie für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Es klagen Arbeitnehmer, Gewerkschaften und Betriebsräte

Um den richtigen Fachanwalt zu finden, gibt es einschlägig bekannte Internetportale, die zur Auswahl des richtigen juristischen Beistands für den Arbeitnehmer eine Hilfestellung sind. In der Bundesrepublik Deutschland wurden 2012 519.936 Klagen bei den deutschen Arbeitsgerichten eingereicht. Kläger waren dabei in der Hauptsache Arbeitnehmer, Gewerkschaften und Betriebsräte. Ein kleinerer Anteil der Klagen fiel auf die Arbeitgeber und ihren Organisationen. Ist eine Rechtschutzversicherung für einen Arbeitnehmer notwendig, die das Risiko Arbeitsrecht abdeckt? Bei Branchen mit höherem Arbeitsplatzabbau, oder bei denen ältere Arbeitnehmer ein größeres Kündigungsrisiko haben, sollte eher über eine Arbeitsrechtsschutzversicherung nachgedacht werden. Beim Arbeitsgerichtsprozess, bei dem der Arbeitnehmer durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten wird, muss in erster Instanz jeder die eigenen Rechtskosten tragen, ganz gleich ob der Prozess gewonnen oder verloren wird (§ 12a Abs.1 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz).

Mobbing und andere Fälle

Es besteht meist eine hohe finanzielle und persönliche Abhängigkeit vom Arbeitsplatz. Leider werden deshalb im Arbeitsleben die gültigen Grenzen von Recht und Gesetz vielfach überschritten. Oft handelt es sich um Mobbing oder eine ungerechtfertigte Kündigung. Aber auch Diebstahl, Übervorteilung, unentschuldigte Fehlzeiten, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz führen zu Streitigkeiten unter den Vertragspartnern. Oft führen auch persönliche Differenzen mit dem Vorgesetzten oder Neid und sozialer Druck zu Problemen, die vor dem Arbeitsgericht enden.

Von dieter

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