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online ShopUnsere digitalen Helferlein begleiten uns heute bei jedem Schritt, den wir tun. Smartphones und Tablets hat jeder dabei und kann, wenn er denn möchte, mit wenigen Wischern über das leuchtende Display in Sekundenschnelle einkaufen. Dabei beschränkt sich das Vergnügen nicht mehr nur auf eBay, Amazon oder diverse Online-Shops – selbst die Wocheneinkäufe für Lebensmittel werden „On-the-Go“ abgesetzt und später an die Haustür geliefert. Alles „Easy Peasy“ könnte man meinen. Doch auch hier gibt es Schattenseiten, wie von der Verbraucherzentrale in Hamburg zu lesen ist.


Klassischer Kaufvertrag

Um überhaupt im Internet etwas bestellen zu können, muss zwischen beiden Seiten ein Kaufvertrag zustande kommen. Dazu findet der Nutzer einen Button am Ende des Bestellvorgangs mit der Aufschrift „Zahlungspflichtig bestellen“ oder „Kaufen“. Erst mit dieser Bestätigung kommt letztendlich der Vertrag zwischen beiden Parteien zustande. Somit gilt die Bestellung mit dieser Verifikation als einvernehmlich und der Verbraucher muss bezahlen. Um diesen Vorgang überhaupt legitimieren zu können, muss der Käufer bei der Bestellung bereits über die Versandkosten, den Preis und die Lieferfrist aufgeklärt worden sein.

„Gute“ Online-Shops

Wer sich online nach etwas Speziellem umschaut, wird eine Vielzahl von unterschiedlichen Online-Shops finden, die einem die vermeintlich günstigsten Angebote offerieren. Doch was unterscheidet einen guten Online-Händler vom Rest? Dabei sind gerade die Fakten der Zahlungsbedingungen sowie deren Fristen und die Versandkosten entscheidend. Ebenso müssen sich die Geschäftsbedingungen leicht finden lassen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Erreichbarkeit des Unternehmens hinter den großen Lettern der Online-Shops. Sind dort Firmenname und eine Adresse angegeben und findet sich eine Telefonnummer oder zumindest eine E-Mail-Adresse? Ebenso ist die Auskunft über die Lieferdauer ein Kriterium, das geprüft werden sollte. Vorsicht gilt insbesondere bei dem Hinweis „Ware bald verfügbar“. Auskunft über günstige Produkte namhafter Anbieter können Werbeprospekte in der Nähe aufzeigen.

Waren zurückgeben

So leicht der Kauf im Netz ist, so kompliziert kann dieser jedoch sein, wenn es um die Rückgabe geht. Zwar hat der Käufer bei diesen Fernabsatzverträgen eine 14-tägige Widerrufsfrist, jedoch muss er in jedem Fall eine Widerrufserklärung in dieser Zeit beim Verkäufer abgeben. Ein seriöser Online-Händler wird entsprechende Formulare online bereitstellen. Rückabgewickelt wird der Kaufvertrag mit der Rücksendung der Ware. In der Originalverpackung muss dies nicht geschehen. Ein Widerrufsrecht besteht hingegen nicht bei DVDs oder CDs, deren Originalverpackung bereits geöffnet wurde.

Ebenso sind Kaufverträge, die vor der Vollendung des 18. Lebensjahres online getätigt werden, „schwebend unwirksam“. Denn selbst wenn diese mit dem eigenen Taschengeld bezahlt werden, können die Eltern die Bestellung nicht akzeptieren, was einem Widerruf gleichkommt.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von markus