Bürger, die das Glück haben in einem Rechtsstaat zu leben, können sich darauf verlassen, dass ihre individuellen Rechte vom Staat geschützt werden. Hierzu gibt es im Staat die Teilung der Gewalten in die Gesetzgebung (Legislative), die Rechtsprechung (Judikative) und die Exekutive (Vollziehung). Unter der Gewaltenteilung versteht man die Verteilung der Staatsgewalt in einer Demokratie auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung die sich gegen die Machtkonzentration und Willkür im Absolutismus richtet. Im Rechtsstaat garantieren die staatlichen Organe den Bürgern das Leben nach den Regeln der Verfassung und den geltenden Gesetzen, die in Deutschland im Grundgesetz verankert sind. Die Legislative ist sowohl für die Verabschiedung von Gesetzen, der sogenannten Gesetzgebung, als auch für die Kontrolle der Exekutive und Judikative zuständig. Wenn es zu juristischen Auseinandersetzungen im privaten, beruflichen oder anderen Bereichen kommt, prüfen die Gerichte ob der die Gesetze eingehalten werden oder nicht. Für nahezu jede Form der juristischen Auseinandersetzung gibt es juristische Fachgebiete. Mittlerweile findet jeder, der juristischen Beistand sucht, die geeigneten Rechtsanwaltskanzleien im Web. Jeder normale Bürger, der sich mit einer juristischen Auseinandersetzung konfrontiert sieht, steht vor der Frage, welche Kanzlei für das individuelle, konkrete Problem der Richtige ist. Mehr erfahren Sie hier.
Continue reading →